Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Verhaltensstandards. Compliance-Regelungen haben das Ziel, die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Sie bilden die Grundlage unseres täglichen Handelns und gelten für alle Mitarbeitenden einschließlich der Führungskräfte und Geschäftsführung.
Unsere Mitarbeitenden werden kontinuierlich über unsere Compliance-Regelungen informiert und auf Wunsch persönlich beraten. Hinweise von Mitarbeitenden oder Außenstehenden auf mögliches Fehlverhalten, eventuelle Gesetzesverstöße oder Straftaten wie beispielsweise Korruption werden mit großer Sorgfalt überprüft und vertrauensvoll behandelt.
Das Compliance-Team der DERTOUR Group erreichst Du per E-Mail.
Unsere Verhaltens-Grundsätze sind von Integrität und Loyalität geprägt: Wir halten uns an Recht und Gesetz, führen einen fairen Wettbewerb und sind ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden und Geschäftspartner. Als Touristiksparte der REWE Group sind für uns die Verhaltensstandards des Konzerns maßgeblich. Diese sind im Verhaltenskodex der REWE Group festgelegt und für die DERTOUR Group gleichermaßen verbindlich.
Der Verhaltenskodex enthält Grundsätze für unser Verhalten im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander. Er gibt uns Orientierung und ist gleichzeitig eine Verpflichtung für alle, die im Namen der REWE Group tätig sind.
Mit der Hintbox ist es besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen einzelnen Compliance-Bereichen innerhalb der REWE Group.
Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich aber auch weiterhin an den „Ombudsmann“ der REWE-Group wenden.
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Mehr InformationenDie REWE Group hat den Münchener Rechtsanwalt Richard Rill als externen Ombudsmann bestellt. Mitarbeitende, Kund:innen und Geschäftspartner der REWE Group sowie der DERTOUR Group können sich persönlich und anonym an ihn wenden, wenn sie einen Compliance-Hinweis abgeben oder eine neutralen Anlaufstelle suchen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Inanspruchnahme ist für die Hinweisgebenden kostenfrei, die Kontaktaufnahme ist auf Deutsch und Englisch möglich.
Rechtsanwalt Herr Richard Rill
Ombudsperson der REWE Group
Altheimer Eck 13/II
80331 München
Deutschland
E-Mail: REWE-Group-Ombudsperson@rae13.de
Tel.: +49 89 2366790
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten – auf Wunsch auch anonym.
Zur Meldung eines Verstoßes im Bereich Umwelt oder Menschenrechte.
Mehr Informationen dazu erhältst Du auf der Webseite der DERTOUR Group.
Wir legen hohen Wert darauf, dass die Inhalte die Dir auf unserer Webseite angezeigt werden, den geltenden Gesetzen entsprechen. Wenn Du trotzdem auf unserer Webseite Inhalte findest, die möglicherweise nicht mit den geltenden Gesetzen übereinstimmen, hast Du die Möglichkeit diese Inhalte uns über unten verlinkte Meldeformular mitzuteilen. Der gemeldete Inhalt wird zusammen mit den geäußerten Bedenken zur internen Überprüfung weitergeleitet. Wir prüfen, ob der Inhalt mit den geltenden Gesetzen übereinstimmt und entscheiden, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Wir informieren Dich über die getroffene Entscheidung und die unternommenen Maßnahmen per E-Mail an die von Dir angegebe E-Mailadresse.
Du gelangst über den vorliegenden Link zu dem eingerichteten Meldeformular: Meldung rechtswidriger Inhalte.
Hast Du andere Anliegen als die Meldung rechtswidriger Inhalte (wie bspw. Fragen zu Buchungen) bitten wir Dich, dich an den Kundeservice des gebuchten Reiseveranstalters zu wenden.
Gegen die von uns getroffene Entscheidung hast Du das Recht, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach einer Entscheidung Beschwerde einzureichen. Um Beschwerde einzureichen, hast Du die Möglichkeit, auf die E-Mail, in der wir Dir unsere Entscheidung mitteilen, zu reagieren, worauf wir auch im Rahmen der E-Mail hinweisen. Im Falle einer Beschwerde wird die Entscheidung auf Grundlage des ursprünglichen Sachverhaltes (und etwaiger zur Verfügung gestellter zusätzlicher Informationen) durch uns überprüft und Du wirst über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informiert.
Sofern Du von einer Entscheidung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens betroffen bist, hast Du das Recht zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Dies gilt auch für Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des Beschwerdeverfahrens gelöst wurden. Daneben bleibt es Dir unbenommen, gerichtliche Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen.
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